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Japan

Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (MLIT)

Diese Seite ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor jedem Flug immer die aktuellen Regeln bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes.

Drohnen ab 100 g Gewicht müssen beim MLIT registriert werden (einschließlich Remote-ID); der Flug mit einer nicht registrierten Drohne ist strafbar.

Flüge in der Nähe von Flughäfen, über 150 m Höhe, über dicht besiedelten Gebieten (DID) oder in für Notfälle reservierten Lufträumen erfordern eine vorherige Genehmigung des regionalen Luftfahrtamts, die online über DIPS2.0 beantragt wird.

Nachtflüge, Flüge außerhalb der Sichtweite und Ähnliches erfordern ebenfalls eine gesonderte Genehmigung (mit einigen Ausnahmen für zertifizierte Fluggeräte/Piloten). Prüfen Sie vor jedem Flug die aktuellen Regeln auf der offiziellen Website.

Für dieses Land liegen noch keine kartenbasierten Luftraumdaten vor. Bitte nutzen Sie die offiziellen Links unten.