Am häufigsten stolpern Piloten in Südkorea darüber, dass Registrierung, Pilotenzeugnis und Flugfreigabe drei getrennte Zulassungen sind – und kein gebündelter Schritt. Wer nur eine der drei prüft und die anderen auslässt, wird mitten im Dreh gestoppt. Hier die Reihenfolge, in der sie tatsächlich ablaufen, von den Gewichtsgrenzen bis zum Portal, über das Sie die Anträge stellen.
Gewicht entscheidet – und nicht jede Grenze meint dasselbe Gewicht
Anträge für Drohnen laufen in Südkorea über das Portal Drone One-Stop (drone.onestop.go.kr): Registrierung des Fluggeräts (Gichae-singo), Flugfreigabe, Antrag auf Luftaufnahmen und ein kombinierter Antrag für Flug und Aufnahme. Nach der Registrierungs-FAQ des Portals muss ein unbemanntes motorisiertes Fluggerät wie ein Multicopter angemeldet werden, wenn seine maximale Startmasse über 2 kg liegt; auch Fluggeräte, die in einem Gewerbe nach dem Luftfahrtgeschäftsgesetz eingesetzt werden (Fluggeräteverleih, Luftfahrt-Freizeitsport oder Betrieb von Ultraleichtfluggeräten), unterliegen der Anmeldung. Dieselbe FAQ nennt unbemannte motorisierte Fluggeräte mit höchstens 2 kg maximaler Startmasse unter den typischen ausgenommenen Fluggeräten. Ob eine Nutzung als gewerblich gilt, richtet sich nach dem tatsächlichen Zweck; im Zweifel prüfen Sie die Registrierungs-FAQ des Portals.
Halten Sie die Gewichtsangaben auseinander. Bei Multicoptern richtet sich das Registrierungskriterium (über 2 kg) nach dem maximalen Startgewicht, also dem Gewicht, mit dem das Fluggerät höchstens abheben darf; nur unbemannte Luftschiffe werden nach Eigengewicht (über 12 kg) oder Länge (über 7 m) beurteilt. Ein Fluggerät, das knapp unter einer Grenze liegt, kann sie mit Zusatzakku oder Zubehör leicht überschreiten; wer nur die Zahl im Datenblatt vergleicht, kann deshalb falsch liegen. Prüfen Sie die Angaben des Herstellers und Ihr tatsächliches Gewicht mit Zubehör.
Das Pilotenzeugnis prüfen Sie selbst
Ob ein Pilotenzeugnis nötig ist und welche Klasse, kann von Art und Gewicht des Fluggeräts abhängen. Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsfächer, Termine und Gebühren behandelt dieser Ratgeber nicht; prüfen Sie sie direkt auf der Seite der Korea Transportation Safety Authority (KOTSA) zur Prüfung für das Pilotenzeugnis für Ultraleichtfluggeräte (Drohnen). Das ist ein eigenes Verfahren neben Registrierung, Flugfreigabe und Luftaufnahmen; prüfen Sie also nicht nur eines davon und lassen die anderen aus.
Wann eine gesonderte Flugfreigabe nötig ist
Mit Registrierung und Zeugnis ist nicht alles abgedeckt. Die Flugfreigabe (Bihaeng-seungin) ist eine eigene Zulassung. Nach der FAQ von Drone One-Stop sind Flüge im Umkreis von 9,3 km um einen Flugplatz (Kontrollzone), in Flugverbotszonen (nahe der Waffenstillstandslinie und in Teilen der Seouler Innenstadt) und ab 150 m Höhe eingeschränkt; dort ist die Erlaubnis der regionalen Luftfahrtbehörde oder des Verteidigungsministeriums nötig. Auch unbemannte motorisierte Fluggeräte über 25 kg maximaler Startmasse brauchen eine Flugfreigabe. Dieselbe FAQ besagt, dass ein unbemanntes motorisiertes Fluggerät bis 25 kg bei Tageslicht unter 150 m außerhalb von Kontroll- und Flugverbotszonen keine Flugfreigabe braucht. Ein Hinweis im Portal kennzeichnet das Umfeld von Flughäfen (Kontrollzonen) und Kernkraftwerken als Gebiete, für die eine Flugfreigabe nötig ist. Flüge bei Nacht (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) und in einer Entfernung, in der Sie das Fluggerät mit bloßem Auge nicht mehr erkennen können, brauchen zusätzlich eine Sonderfreigabe der regionalen Luftfahrtbehörde. Überlappen sich mehrere Lufträume, gelten die Genehmigungen aller zuständigen Stellen. Ein scheinbar freier Park in einer Großstadt kann auf der Karte dennoch in einer solchen Zone liegen – genau deshalb ist „es sieht leer aus, das passt schon“ eine der häufigsten Ursachen für Verstöße. Bei Orten mit Eigentümer oder Verwalter, etwa Privatgrund, Stränden, Nationalparks oder Kulturdenkmälern, verlangt die FAQ, sich vorher mit ihnen abzustimmen. Prüfen Sie den Standort vorab in der Kartenfunktion des Portals. Bearbeitungsdauer und zuständige Stelle können je nach Zone und Höhe variieren; planen Sie deshalb einen großzügigen Puffer vor dem Flugtermin ein.
Luftaufnahmen brauchen einen eigenen Antrag, getrennt von der Flugfreigabe
Diesen Schritt verwechseln Piloten am häufigsten. Laut der FAQ von Drone One-Stop sind Luftaufnahmen und Flugfreigabe getrennt. Wer eine Drohne zum Zweck von Luftaufnahmen fliegen will, muss bei der für den Luftraum zuständigen Stelle eine Flugfreigabe beantragen, und über den Antrag auf Luftaufnahmen lässt sich prüfen, ob im Aufnahmegebiet Einrichtungen mit Aufnahmeverbot liegen. Das frühere Genehmigungssystem für Luftaufnahmen wurde abgeschafft und ab dem 1. Dezember 2022 durch den Antrag auf Luftaufnahmen ersetzt; dieser dient dazu, zu prüfen, ob das Aufnahmegebiet Militär- oder Sicherheitsanlagen mit Aufnahmeverbot einschließt. Einzelheiten wie Fristen und Gültigkeit können sich mit den Hinweisen des Portals ändern, prüfen Sie sie daher vor dem Dreh bei Drone One-Stop. Filmen Sie keine Militäranlagen oder andere Einrichtungen mit Aufnahmeverbot.
Häufige Fehler
- Das Gewicht aus dem Datenblatt zu verwenden statt des tatsächlichen Gewichts mit Akkus und Zubehör und damit die Registrierungspflicht falsch einzuschätzen.
- Eine Flugfreigabe zu haben, aber den gesonderten Antrag auf Luftaufnahmen vor dem Drehen auszulassen.
- Ein ruhig wirkendes Gebiet in einer Großstadt wie Seoul für unbeschränkt zu halten, ohne zu prüfen, ob es mit Kontroll- oder Sicherheitsluftraum überlappt.
- Zu fliegen, ohne auf der Seite der KOTSA zu prüfen, ob ein Pilotenzeugnis nötig ist.
Praktische Checkliste
- Ermitteln Sie die maximale Startmasse Ihrer Drohne mit Akkus und Zubehör sowie ihren Verwendungszweck (gewerblich oder nicht) und prüfen Sie in der Registrierungs-FAQ des Portals, ob eine Registrierung nötig ist.
- Prüfen Sie auf der Seite der Korea Transportation Safety Authority (KOTSA), ob für Ihr Fluggerät ein Pilotenzeugnis nötig ist und welche Klasse.
- Wenn Sie in einer Flugverbotszone, in einer Kontrollzone (im Umkreis von 9,3 km um einen Flugplatz) oder ab 150 m Höhe fliegen oder Ihr Fluggerät über 25 kg wiegt, beantragen Sie die Flugfreigabe rechtzeitig über Drone One-Stop; Nachtflüge und Flüge außerhalb der Sichtweite brauchen zusätzlich eine Sonderfreigabe.
- Wenn Sie fotografieren oder filmen wollen, prüfen Sie über den Antrag auf Luftaufnahmen bei Drone One-Stop, ob das Aufnahmegebiet Einrichtungen mit Aufnahmeverbot einschließt (Fristen und weitere Einzelheiten stehen im Portal).
- Prüfen Sie aktuelle Anforderungen und die endgültige Freigabe immer über das offizielle Portal Drone One-Stop (drone.onestop.go.kr). Dieser Ratgeber dient nur der Information, ersetzt keine Flugfreigabe und ist keine Rechtsberatung. Einen Überblick über die Lage in Südkorea finden Sie auf unserer Seite zu den Drohnenregeln in Südkorea; für die Flugplanung hilft das FlyDroneMap-Dashboard.
